RWK Ergebnisse und Termine
Rekorde bei Rundenwettkämpfen
Jede Saison kann nur ein RWK-Rekord pro Disziplin und Klasse in Einzel- und Mannschaftswertung aufgestellt werden. Deshalb steht ein RWK-Rekord erst endgültig fest, wenn die Rundenwettkämpfe abgeschlossen sind.
Schützen und Schützinnen des Gaus Altomünster, die bei Rundenwettkämpfen Rekorde erzielt haben, sind in nachstehender Tabelle (PDF-Dateien) aufgelistet.
RWK-Rekorde LG (Stand: 02.07.2023)
RWK-Rekorde LP (Stand: November 2017)
Teilnahme am Rundenwettkampf
Der Gau Altomünster führt regelmäßig in den Disziplinen Luftgewehr, Luftpistole, Luftgewehr/Luftpistole Auflage und KK-Sportpistole einen Rundenwettkampf durch. Die Saison beginnt mit der Vorrunde im Herbst und endet mit der Rückrunde im Frühjahr.
Es gelten die Regeln des Bayerischen Sportschützenbunds (BSSB) und somit dessen aktuelle Fassung der Rundenwettkampfordung (RWKO). Desweiteren gelten die aktuellen Regeln des Gaus Altomünster.
Bitte berücksichtigen:
Die sportliche Fairness steht im Mittelpunkt.
Ausschreibung, Informationen
LG Gruppeneinteilung 2026/2027
Auflage Gruppeneinteilung 2026/2027
LP Gruppeneinteilung 2026/2027
Ergebnisübermittlung nach jedem Rundenwettkampf
Nach jedem Wettkampf ist das Ergebnis durch die Mannschaftsleitung über den RWK-Melder zu melden. Statt der Mannschaftsleitung kann dies auch ein zuständiger Funktionär im jeweiligen Verein übernehmen.
Downloads
RWK-Melder (Stand Saison 2025/26)
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Meldung zum Rundenwettkampf
Alle Mannschaften die am Rundenwettkampf teilnehmen möchten, müssen von den Sportleitern der Vereine angemeldet werden. Die Anmeldung gilt für ein Schießjahr und wird nicht fortgeschrieben. Für die Teilnahme am nächstjährigen Rundenwettkampf ist wieder eine erneute Anmeldung erforderlich.
Meldeschluss: 30. Juni des Jahres
Anmeldung schriftlich bei
2. Gausportleiter
Manfred Prummer2.sportleiter@
Tel. 08250 928949
Mobil 0176 61379500
Startgebühr und Entgelt
Pro gemeldete Mannschaft beim Rundenwettkampf erhebt der Gau Altomünster eine Startgebühr. Diese ist von den Vereinen an den Gau zu bezahlen. Eine Weiterreichung der Kosten an die Vereinsmitglieder obliegt dem jeweiligen Verein. Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung – es gilt: „Startgeld ist Reuegeld“
Archiv Ergebnisse der Rundenwettkämpfe können in der Disziplin‑Übersicht abgerufen werden. Hierfür innerhalb der Ergebnis‑Tabellen oben links „Disziplin‑Auswahl“ anwählen.

